Seit dem 01.01.2007 gilt für Autolack Händler die "VOC Verordnung" (2004/42/EC oder 1999/13/EC)
Produkte, die nicht der VOC Vorgabe entsprechen, dürfen nur für bestimmte Anwendungen eingesetzt werden, wie z. B. Oldtimer Restaurierung oder das Befüllen von Spraydosen.
Produkte, die der VOC Verordnung entsprechen, werden weiterhin uneingeschränkt verkauft.
Produkte, die den Normen der VOC Verordnung nicht entsprechen, dürfen nur für folgende Anwendungen benutzt werden: Restaurierung von Oldtimern, Befüllung von Spraydosen, Lackierung von Fahrzeugen der Bundeswehr, Zivilschutz, Feuerwehr, sowie der fü die Aufrechterhaltung der Ordnung zuständigen Kräfte - Lackierung von Fahrzeugen, die im öffentlichen Dienst ausschließlich im Stadtgebiet eingesetzt werden oder Industrielackierungen (z.B. Metallteile ohne Fahrzeugbezug)
Der Inverkehrbringer trägt Verantwortung dafür, dass nur VOC konforme Produkte für die Fahrzeuglackierung verkauft werden und auch dafür, das diese Produkte nur für die genannten Anwendungen benutzt werden.
Der Käufer bestätigt mit seinem Kauf ausdrücklich, dass er mit der ChemVOCFarbV vertraut und von uns ausreichend Informiert wurde. Der Käufer bestätigt weiterhin mit seinem Kauf, dass er die Produkte, die nicht der VOC Gesetzgebung entsprechen und die er von uns bezieht auch ausschließlich für diese gesetzlich vorgesehen Ausnahmefälle verwendet. Die Verantwortung für den bestimmungsgemäßen Gebrauch der bei uns gekauften Produkte geht mit dem Kauf auf den Kunden über.