SOLL 2K UHS Express Klarlack 2:1 inkl. Härter normal – Set 7,5 Liter (5,0 Liter + 2,5 Liter)
Menge & Lieferumfang – Das Set enthält:
5,0 Liter
SOLL 2K UHS Express Klarlack (Komponente A)
2,5 Liter
SOLL UHS Express Härter normal (Komponente B)
Produktbeschreibung & Eigenschaften:
Der SOLL 2K UHS Express Klarlack ist ein hochentwickelter Ultra-High-Solid-Klarlack, der speziell für die schnelle und effiziente Fahrzeuglackierung konzipiert wurde. Trotz seiner extrem kurzen Trocknungszeiten bietet er eine hervorragende Verlaufseigenschaft, hohe Füllkraft und einen brillanten Glanzgrad.
In Kombination mit dem SOLL UHS Express Härter in der Variante normal eignet sich dieses Set perfekt für Ganz- und Teillackierungen bei Standard-Umgebungstemperaturen. Es gewährleistet eine schnelle Durchhärtung, wodurch sich die Prozesszeiten in der Werkstatt deutlich verkürzen lassen, ohne dabei Kompromisse bei der Qualität oder Polierbarkeit einzugehen.
Express-Qualität für extrem schnelle Trocknung und hohe Wirtschaftlichkeit
Ultra-High-Solid-Formel (UHS) mit sehr hohem Festkörpergehalt
Hervorragender Verlauf, brillante Farbtiefe und dauerhafter Hochglanz
Exzellente Beständigkeit gegen UV-Strahlung, Witterungseinflüsse und Kratzer
Verarbeitungshinweise:
Mischungsverhältnis: 2:1 nach Volumen (2 Teile UHS Express Klarlack : 1 Teil SOLL UHS Express Härter normal). Die zu lackierende Fläche muss gründlich gereinigt, entfettet und absolut staubfrei sein. Ausschließlich für den professionellen, gewerblichen Gebrauch bestimmt.
WICHTIGER HINWEIS – VOC-Verordnung (2004/42/EG):
Mit dem Kauf dieses Artikels akzeptieren Sie die Vorgaben der VOC-Verordnung. Gemäß dieser Verordnung dürfen lösemittelhaltige Produkte, die nicht den aktuellen VOC-Grenzwerten entsprechen, nur noch für gesetzlich definierte Ausnahmebereiche verwendet werden. Hierzu zählen die Restaurierung von Oldtimern, die Befüllung von Spraydosen, die Lackierung von Industrieanlagen sowie die Denkmalpflege. Eine Verwendung für die serienmäßige Reparatur moderner Personenkraftwagen ist laut Gesetzgeber unzulässig. Die Verantwortung für die sachgemäße und gesetzeskonforme Verwendung geht mit dem Kauf auf den Endanwender über.