Eigenschaften: Patentiertes System auf Basis von Epoxidharzen. Neutralisiert den Rost chemisch und bildet zusammen mit dem Eisen einen metallorganischen Schutzkomplex. Die entstehende schwarze, sehr dichte und widerstandsfähige Schicht dient gleichzeitig als perfekte Grundierung.
Verbrauch: ca. 60 g/m² pro Anstrich (entspricht ca. 15 m²/Liter bei einem Anstrich).
Verdünnen: mit ca. 10 % Aceton (normalerweise nicht nötig).
Hitzebeständigkeit: bis 180 °C während 10 Minuten, permanent max. 80 °C.
Trocknungszeiten: Staubtrocken nach ca. 1 Std. (bei 20 °C), durchgehärtet nach ca. 24 Std. (bei 20 °C und trockener Luft).
1. Untergrundvorbereitung:
Losen Rost, Fett, Schmutz und von Rost unterwanderte Farbreste gründlich entfernen (z.B. mit Drahtbürste, Schleifpapier, Nassstrahlen, Sandstrahlen).
Roststaub abblasen oder abwaschen.
Entrosten nach DIN 55928 Teil 4, Reinheitsgrad ST 2 oder falls Bedarf SA 2 1/2. Zunder und Rost dürfen lediglich als leichte Schattierung infolge der Tönung von Poren sichtbar bleiben. Der Stahl muss absolut staub- und fettfrei sein.
2. Verarbeitung & Anwendung:
BRUNOX® Epoxy Spray: Kräftig schütteln. Sprühentfernung ca. 25 cm, 3-4 Schichten aufsprühen.
Flüssigprodukt: BRUNOX® zweimal satt auftragen mit Pinsel, Roller, Spritzpistole oder Airless-Verfahren.
Verdünnung / Einbrennen: Evtl. mit 10 % Aceton verdünnen (normalerweise nicht nötig). Evtl. einbrennen – bis 180 °C.
Anwendungstemperatur: Spray nicht unter 10 °C, Industriequalität nicht unter 5 °C.
Reinigung: Arbeitsgeräte mit Universalverdünner reinigen. Der Pinsel kann unmittelbar nach Gebrauch mit Wasser gereinigt werden.
ACHTUNG: Nachbereitung & Hinweise beachten!
Das Produkt darf vor dem Überlackieren nicht angeschliffen werden, um die Schutzschicht nicht zu beschädigen. Überschüssiges Material nach dem Trocknen nicht abwaschen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Gebrauchsanweisung auf dem Produkt.
Mehr über diesen Artikel und rechtliche Hinweise:
Information zur VOC-Verdonung (2004/42/EG):
Mit dem Kauf dieses Artikels akzeptieren Sie die Vorgaben der VOC-Verordnung. Gemäß dieser Verordnung dürfen lösemittelhaltige Produkte, die nicht den aktuellen VOC-Grenzwerten entsprechen, nur noch für gesetzlich definierte Ausnahmebereiche verwendet werden. Hierzu zählen die Restaurierung von Oldtimern, die Befüllung von Spraydosen, die Lackierung von Industrieanlagen sowie die Denkmalpflege. Eine Verwendung für die serienmäßige Reparatur moderner Personenkraftwagen ist laut Gesetzgeber unzulässig. Die Verantwortung für die sachgemäße und gesetzeskonforme Verwendung geht mit dem Kauf auf den Endanwender über.